Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Nold Hydraulik + Pneumatik GmbH, Enzisreuter Esch 11, D-88339 Bad Waldsee gegenüber Unternehmen
Stand 24.11.2010
1.0 GELTUNGSBEREICH
1.1 Nachfolgende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie sind Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Nold Hydraulik + Pneumatik GmbH und dem Kunden, soweit die Parteien für den Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt Nold Hydraulik + Pneumatik GmbH, auch bei Kenntnis, nicht an, es sei denn, Nold Hydraulik + Pneumatik GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine ungültige Bestimmung ist so umzudeuten, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, mit uns eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
2.0 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
2.1 Die Bestellung des Kunden stellt in jedem Falle ein bindendes Angebot dar. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden die bestellten Liefergegenstände ausliefern oder die in Auftrag gegebene Leistung erbringen.
2.2 Unsere Angebote sind bis zur Annahme des Angebots unverbindlich und freibleibend.
2.3 Die technischen Daten und Beschreibungen wie Abbildungen, Zeichnungen, Produktionsinformationen oder Werbematerialien dienen allein der Produktbeschreibung. Sie stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung werden diese Beschreibungen zur Beschaffenheitsvereinbarung. Die Produktbeschreibung entbindet denKunden nicht von eigenen Beurteilungen und Prüfungen, insbesondere Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck.
2.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Rechte vor. Vor Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte bedarf der Vertragspartner unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3.0 PREISE
3.1 Die von uns genannten Preise verstehen sich, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt, für Lieferung und Leistungen ab unserem jeweiligen Lager, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Umsatzsteuer. Der für die zur Verpackung benötigten Kisten und Trommeln in Rechnung gestellte Betrag wird von uns vergütet, wenn uns diese innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung in unversehrtem Zustand und wieder verwendbar frachtfrei zurückgegeben werden.
3.2 Vereinbarte Preise können bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöht werden, wenn nach Vertragsabschluss die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preiskalkulation beruht, mittelbar oder unmittelbarbetroffen und verteuert wird. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich und schriftlich einen Freipreis zugesagt haben.
4.0 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Die Zahlung hat, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unverzüglich nach Aushändigungoder Übersendung der Rechnung zu erfolgen.
4.2 Gegen unsere Zahlungsforderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.3 Zahlung durch Wechsel ist nicht zulässig. Schecks werden in jedem Falle nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, ihre Diskontierungsmöglichkeiten sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehender Kosten durch den Kunden entgegen genommen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, für alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen.
4.4 Bei Teillieferungen steht uns das Recht zu, entsprechende Teilzahlungen zu verlangen und fällig zu stellen.
5.0 LIEFERBEDINGUNGEN
5.1 Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Der Lauf einer verbindlichen Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Kunden, insbesondere Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Beistellungen, Genehmigungen, Freigaben und gegebenenfalls nach Leistung vereinbarter Anzahlungen. Die vereinbarten Termine gelten auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Waren ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig geliefert bzw. die Leistungen nicht rechtzeitig erbracht werden konnten.
5.2 Ist die Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist auf höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretenden Störungen, zum Beispiel Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch solche die Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Störungen zu einem Zeitpunkt eintreten, in denen wir uns in Verzug befinden.
5.3 Bei schuldhafter Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist aus anderen als den in Ziffer 5.2 genannten Gründen, kann der Kunde nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden aus Verzug, insbesondere auf Schadensersatz, sind in dem in Ziffer 7 bestimmten Umfang ausgeschlossen.
5.5 Wird die Auslieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen tatsächlichen Kosten oder 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefallenen Monat zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
5.6 Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
5.7 Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab unseren Lagern Bad Waldsee, Biessenhofen oder Schorndorf.
5.8 Die Gefahr gemäß § 447 BGB geht auf den Kunden mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, über. Dies gilt auch, wenn die Lieferung frei Haus erfolgt.
6.0 GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung des Vertragsgegenstandes. § 377 HGB bleibt unberührt.
6.2 Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, können wir als Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Das beanstandete Erzeugnis ist zur Instandsetzung an uns einzusenden. Die Kosten des billigsten Hin- und Rückversandes von/zur für die ursprüngliche Lieferung des Erzeugnisses vereinbarten Lieferadresse des Bestellers imInland gehen zu unseren Lasten, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Austausch oder Instandsetzung der mangelhaften Erzeugnisse bei uns. Mängelbeseitigungen am Aufstellungsort erfolgen nur im Rahmen von besonderen Vereinbarungen.
6.3 Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistungspflicht erlischt auch dann, soweit Vorschriften für Versand, Verpackung, Einbau, Behandlung, Verwendung oder Wartung nicht befolgt werden, oder wenn fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte vorliegt.
6.4 Der Kunde hat uns oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Er ist zur Eigenvornahme solcher Arbeiten außer in den gesetzlich geregelten Fällen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung berechtigt. Im Falle der berechtigten Selbstvornahme tragen wir die erforderlichen Aufwendungen nur in einem Rahmen, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, zur Bedeutung des Mangels und/oder zur Möglichkeit, auf eine andere Art Nacherfüllung zu erlangen, stehen muss; darüber hinausgehende Kosten trägt der Kunde.
6.5 Die Verjährungsfrist wird für die Dauer der für die Nacherfüllung notwendigen Zeit gehemmt. Sie beginnt nicht erneut.
6.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so hat der Kunde zunächst eine weitere Nachfrist zur Nacherfüllung zu stellen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann oder die Vergütung mindern kann.
6.7 Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind in dem in Ziffer 7 bestimmten Umfang ausgeschlossen.
6.8 Erweist sich eine vom Kunden erhobene Mängelrüge als unberechtigt, so sind wir berechtigt, dem Kunden alle Aufwendungen, die uns durch diese unberechtigte Mängelrüge entstanden sind, zu berechnen.
6.9 Für uns zugelieferte Schlauchleitungen haften wir im Falle der Nacherfüllung in der Weise, dass wir unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Zulieferer an den Kunden abtreten. Subsidiär bleibt gegenüber uns das Recht zur Minderung und zum Rücktritt erhalten.
7.0 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
7.1 Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne von § 284 BGB (nachfolgend Schadensersatz) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung.
7.2 Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist beschränkt auf den vertragstypisch, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffensrisikos gehaftet wird.
7.3 Im Falle unserer Haftung hat uns der Kunde Gelegenheit zu geben, die an seinen übrigen Vermögensgegenständen entstandenen Schäden auf unsere Kosten selbst oder durch Dritte beheben zu lassen. Er hat uns hierzu aufzufordern und eine angemessene Frist zu setzen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, entfällt jegliche Haftung unsererseits.
7.4 Soweit Schäden an Vermögensgegenständen des Kunden, die nicht den Vertragsgegenstand betreffen, nicht mehr behebbar sind, haften wir ausschließlich im Rahmen von versicherbaren Schäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
8.0 EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum.
8.2 Der Kunde ist zur Verarbeitung oder Verbindung der gelieferten Ware mit anderen Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An dem durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer in Ziffer 8.1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde hat dieunserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unserer Erzeugnisse und der durch die Verbindung entstandenen Gegenstand zur Zeit der Verbindung haben.
8.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Nebenrechten ab. Werden uns gehörende Erzeugnisse zusammen mit anderen Waren weiterverkauft, so ist die Kaufpreisforderung in Höhe des Preises unserer Erzeugnisse abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 8.1. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt.
Dieses Weiterveräußerungsrecht können wir widerrufen, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug kommt. Diese Weiterveräußerungsrechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen.
Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zu Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
8.4 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung von Vertragspflichten des Kunden die Herausgabe der in unserem Vorbehalt – oder Miteigentum stehenden Waren zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wirdies ausdrücklich schriftlich erklären. Liegt aufgrund dieser Vereinbarungen eine Übersicherung vor, werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.
9.0 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
9.1 Den Vertragsbeziehungen liegt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zugrunde.
9.2 Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens bzw. unserer handelnden Niederlassung.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für Bad Waldsee sachlich zuständige Gericht.

